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   VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375   

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VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375 (https://dejure.org/2014,19013)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375 (https://dejure.org/2014,19013)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - AN 1 K 14.00375 (https://dejure.org/2014,19013)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Die Ausschlussfrist des Art. 47 Abs. 1 BayBeamtVG, die vorliegend am ... 2012 abgelaufen ist (der mit Bescheid vom 23.5.2011 anerkannte Dienstunfall ereignete sich am ...2010), gilt sowohl für die erstmalige Meldung des Unfalls und der damit in Zusammenhang stehenden Körperschäden als auch für die Geltendmachung weiterer durch den Dienstunfall verursachter Körperschäden und Folgeschäden (Ziffer 47.1.1 BayVV-Versorgung; vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.2002 - 2 C 5.01; Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5; BayVGH, Beschluss vom 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.3.1986 - BVerwG 2 C 37.84, Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; Beschluss vom 15.9.1995 - 2 B 46.95, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1999 - 1 DB 7.97
    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG lägen nicht vor, da Sachverständigengutachten nur dann ein neues Beweismittel sein könnten, wenn sie nach Abschluss des Verwaltungsstreitverfahrens erstellt würden und neue, seinerzeit nicht bekannte Tatsachen verwerteten, wenn sie also selbst auf neuen Beweismitteln beruhten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.3.1999 - 1 DB 7/97).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 2 B 46.95

    Unfallfürsorge bei Berufskrankheit eines Beamten im Falle einer

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.3.1986 - BVerwG 2 C 37.84, Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; Beschluss vom 15.9.1995 - 2 B 46.95, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 A 10965/12

    Dienstunfall; Frist für die Meldung weiterer Unfallfolgen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Nach Art. 47 Abs. 2 BayBeamtVG ist ein Beamter, der einen (vorliegend bereits anerkannten) Dienstunfall erlitten hat, somit verpflichtet, neu aufgetretene Beschwerden (Körperschäden), die er auf einen (mehr als zwei Jahre zurückliegenden) Dienstunfall zurückführt, innerhalb von drei Monaten dem Dienstvorgesetzten oder der Pensionsbehörde zu melden, nachdem mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles gerechnet werden konnte oder das Hindernis für die Meldung weggefallen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 21.3.2013 - 2 A 10965/12, ZBR 2013, 318 zu der inhaltsgleichen Regelung des § 45 Abs. 2 BeamtVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - 4 N 47.05

    Beamtenbesoldung: Meldung einer Hepatitis-A-Infektion (Dienstunfall) nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Eine "sichere Erkenntnis" von der Erkrankung ist dagegen nicht erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.5.2007 - OVG 4 N 47.05, juris; BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - 14 B 05.2548, jeweils zu § 45 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Die Ausschlussfrist des Art. 47 Abs. 1 BayBeamtVG, die vorliegend am ... 2012 abgelaufen ist (der mit Bescheid vom 23.5.2011 anerkannte Dienstunfall ereignete sich am ...2010), gilt sowohl für die erstmalige Meldung des Unfalls und der damit in Zusammenhang stehenden Körperschäden als auch für die Geltendmachung weiterer durch den Dienstunfall verursachter Körperschäden und Folgeschäden (Ziffer 47.1.1 BayVV-Versorgung; vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.2002 - 2 C 5.01; Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5; BayVGH, Beschluss vom 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420).
  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 05.2548

    Dienstunfall; Meldefrist; Unfallfolgen; Unfallfolgen bemerkbar geworden;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
    Eine "sichere Erkenntnis" von der Erkrankung ist dagegen nicht erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.5.2007 - OVG 4 N 47.05, juris; BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - 14 B 05.2548, jeweils zu § 45 BeamtVG).
  • VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen aus einem über vierzig Jahre zurückliegenden

    Die Behörde kann auf die Einhaltung dieser Ausschlussfrist auch nicht verzichten (vgl. VG Ansbach, U.v. 15.7.2014 - AN 1 K 14.00375 - juris Rn. 56).
  • VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 1 K 16.00340

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids über das (Nicht-)Vorliegen eines

    Die gegen den Bescheid gerichtete Klage des Klägers mit dem Ziel der Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen aus dem Ereignis vom ... 2010 wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Juli 2014 - AN 1 K 14.00375 abgewiesen.
  • VG München, 08.05.2023 - M 5 K 22.1243

    Dienstunfall, Zeckenbiss, Schriftliche Meldung (verneint), Meldung binnen drei

    Hierfür reichen auch Hinweise eines Arztes aus (vgl. insgesamt m.w.N.: VG Ansbach, U.v. 15.7.2014 - AN 1 K 14.00375 - juris Rn. 59).
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